RUSSLAND: FLUCHT VOR DER BETEILIGUNG AM KRIEG

Rudi Friedrich, 19.09.2023

Aktuelle Zahlen, September 2023

Im September 2022 hatten wir auf Grundlage verschiedener Statistiken eine Schätzung erstellt, wie viele militärdienstpflichtige Männer aus Russland, Belarus und der Ukraine geflohen sind. Für Russland kamen wir dort auf eine Schätzung von mindestens 150.000, für Belarus auf zumindest 22.000 und für die Ukraine auf zumindest 170.000. 

Auf Grundlage neuer Informationen wollen wir deshalb mit dieser Zusammenstellung unsere Schätzung für die Zahl der geflüchteten militärdienstpflichtigen Männer aus Russland aktualisieren. Wir kommen nun auf eine Zahl von zumindest 250.000 geflohenen militärdienstpflichtigen Männern. Mehr (auf Deutsch und Englisch)

Neuigkeiten zur Kampagne für Deserteure und Verweigerer

Rudi Friedrich, 12.09.2023

Russland, Belarus, Ukraine

Nach den guten Erfahrungen mit der Aktionswoche im Mai 2023 zur #ObjectWarCampaign in Solidarität mit Kriegsdienstverwei­ger*innen und Deser­teur*innen aus Russland, Belarus und der Ukraine rufen wir nun gemeinsam mit mehr als 30 weiteren Organisationen aus Deutschland und Europa zu einer weiteren Aktionswoche auf. Die soll stattfinden mit Blick auf den Internationalen Tag der Menschenrechte vom 4.-10. Dezember 2023. Mehr

Frankreich: Flüchtlingsschutz für russische Verweiger*innen, denen Rekrutierung droht

von Nationaler Asylgerichthof Frankreich, 6. September 2023

(06.09.2023) Die große Kammer des Nationalen Asylgerichtshof (CNDA) urteilte am 6. September 2023, dass russische Staatsangehörige, die sich der Teilmobilmachung oder Zwangsrekrutierung im Rahmen des Krieges in der Ukraine verweigern, die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden muss, da sie aufgrund der groß angelegten Begehung von Kriegsverbrechen durch die russischen Streitkräfte dazu veranlasst würden, solche Verbrechen direkt oder indirekt zu begehen. Sie müssten allerdings nachweisen, dass ihnen tatsächlich eine Rekrutierung für den Krieg droht.

Der Gerichtshof stellte außerdem fest, dass die Teilmobilmachung im September 2022 weit gefasst war und es nicht möglich war, sich durch die Ableistung eines alternativen Zivildienstes dem Militärdienst zu entziehen. Zudem sei die Mobilmachung mit zahlreichen Unregelmäßigkeiten behaftet gewesen, die sowohl Betroffene als auch die Mobilmachungsverfahren betreffen. Der CNDA erklärte auch, dass die Teilmobilmachung de jure und de facto noch immer in Kraft ist, obwohl der russische Verteidigungsminister erklärt hatte, dass Mobilisierungsziel sei Ende 2022 erreicht. Personen, die sich der Mobilisierung widersetzen, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung und Sanktionen rechnen.

CNDA, 6. September 2023. https://tinyurl.com/rk2wmmh2