DRINGENDE Stellungnahme zur rechtswidrigen Festnahme und Freiheitsentziehung von Yurii Sheliazhenko durch die ukrainische Polizei und die Militärbehörden

19. März 2026

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Die unterzeichnenden Organisationen sind schockiert über die heutige Festnahme und den Freiheitsentzug des Menschenrechtsverteidigers Yurii Sheliazhenko durch die ukrainischen Behörden in Kyjiw. Dies geschieht nur wenige Wochen nach einem gemeinsamen Appell an die Behörden, die Verfolgung von Kriegsdienstverweiger*innen einzustellen und die laufende Verfolgung von Herrn Sheliazhenko zu beenden.

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Connection e.V. setzt sich gemeinsam mit WRI bei den Vereinten Nationen für Kriegsdienstverweiger*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen aus Belarus ein

»Connection e.V.« gab in Zusammenarbeit mit »Internationale der Kriegsdienstgegner*innen« (War Resisters’ International, WRI) eine mündliche Erklärung im Plenum des UN-Menschenrechtsrates in Genf ab. Dies geschah während der Diskussion über den Bericht von Karinna Moskalenko, der Vorsitzenden der unabhängigen Expertengruppe zur Menschenrechtssituation in Belarus.

Der Vertreter von Belarus wies den Bericht zurück. Eritrea unterstützte die Stellungnahme von Belarus und hob verschiedene angebliche positive Entwicklungen im Land hervor, wie etwa die vollständige Beseitigung extremer Armut.

Zaira Zafarana, Koordinatorin für internationale Advocacy bei »Connection e.V.«, ergriff das Wort, um auf die Verletzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung im Land, die Militarisierung von Kindern, die Unterstützung des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sowie die zunehmende transnationale Repression gegen Verweiger*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und betroffene Organisationen aufmerksam zu machen. Zudem prangerte sie die Praxis des De-Bankings an, von der auch die Organisation »Unser Haus« (Наш дом; Belarus) und deren Leiterin Olga Karatch betroffen sind.

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PRESSEMITTEILUNG • Russischer Staatsangehöriger erhält Asyl in Finnland —Entscheidung unter Berücksichtigung militärrechtlicher und politischer Risiken

13. Februar 2026

Ein russischer Staatsangehöriger R. (Name anonymisiert) hat nach mehr als drei Jahren Verfahrensdauer – von September 2022 bis November 2025 – internationalen Schutz in Finnland erhalten.

Die Entscheidung ist von besonderer Bedeutung, da in Finnland weiterhin hohe Anforderungen an den Nachweis individueller Gefährdung gestellt werden – insbesondere für russische Staatsangehörige, die ihr Land nach der Ankündigung der Teilmobilmachung im Jahr 2022 verlassen haben und die Teilnahme an einem Krieg verweigern, der zugleich einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt. Die bloße Furcht vor Einberufung gilt – trotz dokumentierter rechtswidriger Praktiken, auf die unter anderem der UN-Sonderberichterstatter zur Menschenrechtslage in der Russischen Föderation hingewiesen hat – häufig als nicht ausreichend, sofern keine zusätzlichen individuellen Risikofaktoren vorliegen…

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