Frankreich: Flüchtlingsschutz für russische Verweiger*innen, denen Rekrutierung droht

von Nationaler Asylgerichthof Frankreich, 6. September 2023

(06.09.2023) Die große Kammer des Nationalen Asylgerichtshof (CNDA) urteilte am 6. September 2023, dass russische Staatsangehörige, die sich der Teilmobilmachung oder Zwangsrekrutierung im Rahmen des Krieges in der Ukraine verweigern, die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden muss, da sie aufgrund der groß angelegten Begehung von Kriegsverbrechen durch die russischen Streitkräfte dazu veranlasst würden, solche Verbrechen direkt oder indirekt zu begehen. Sie müssten allerdings nachweisen, dass ihnen tatsächlich eine Rekrutierung für den Krieg droht.

Der Gerichtshof stellte außerdem fest, dass die Teilmobilmachung im September 2022 weit gefasst war und es nicht möglich war, sich durch die Ableistung eines alternativen Zivildienstes dem Militärdienst zu entziehen. Zudem sei die Mobilmachung mit zahlreichen Unregelmäßigkeiten behaftet gewesen, die sowohl Betroffene als auch die Mobilmachungsverfahren betreffen. Der CNDA erklärte auch, dass die Teilmobilmachung de jure und de facto noch immer in Kraft ist, obwohl der russische Verteidigungsminister erklärt hatte, dass Mobilisierungsziel sei Ende 2022 erreicht. Personen, die sich der Mobilisierung widersetzen, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung und Sanktionen rechnen.

CNDA, 6. September 2023. https://tinyurl.com/rk2wmmh2

Antikriegstag: Es braucht besseren Schutz für russische Kriegsdienstverweiger*innen

Connection e.V., EAK, PRO ASYL, 31.08.2023

Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht – überall und auch im Krieg

Russ*innen, die sich einem Militärdienst im Ukraine-Krieg entziehen, sollten ohne »wenn« und »aber« in Deutschland Zugang zu Schutz erhalten — dies ist bisher nicht der Fall. Zum Antikriegstag am 1. September fordern Connection e.V., Ev. Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) und PRO ASYL von der Bundesregierung und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Verbesserungen ein. Mehr

Schutz und Asyl für die Menschenrechtsverteidigerin Olga Karatch

Urgent Action, 25.08.2023

Nachdem die litauischen Behörden der belarussischen Menschenrechtsverteidigerin Olga Karatch (Belarussisch: Вольха Карач) politisches Asyl verweigert haben, haben wir die internationale Kampagne #protection4olga gestartet, um Schutz und Asyl für die Leiterin der Organisation Our House zu fordern. Olga Karatch kämpft in Belarus seit Jahren für die Menschenrechte, darunter das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, und wird daher in ihrem Herkunftsland, wo sie vom Regime als »Terroristin« bezeichnet wurde, verfolgt und mit der Todesstrafe bedroht. Mehr (auf Englisch auch)

Als Urgent Action haben wir ein Protest eMail an die litauische Regierung vorbereitet, das Sie über diesen Link versenden können (auf Englisch auch).