»Es sind die Staaten, die dieses Leid über die Bevölkerungen bringen«

Ole Nymoen

Ich habe jetzt schon so viele Talkshows gehabt. Und immer wieder werde ich gefragt: Herr Nymoen, warum wollen Sie nicht kämpfen? Mittlerweile bin ich an dem Punkt zu sagen, es ist doch egal, was ich darauf antworte. Es ist vollkommen egal, welche Gewissensgründe ich mir zurechtlege, warum ich nicht kämpfen möchte. Es ist egal, weil es keinen Staat gibt, den das im Ernstfall interessiert.

Kein Staat kümmert sich um die Sicherheit der Bürger — allzu oft endet das in offensiven Kriegen. Und Kriege werden nicht davon abhängig gemacht, ob die eigene Bevölkerung ihn will. Es wird nicht gefragt: Wollt ihr kämpfen oder nicht? Nein, alle Staaten dieser Welt zwingen ihre Bürger im Ernstfall in den Krieg.

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»Kriegsdienstverweigerung ist kein Schönwetterrecht«

Rudi Friedrich von Connection e.V.

Wir sind heute hier, weil der 15. Mai seit 1982 als Internationaler Tag der Kriegsdienstverweigerung begangen wird. Angesichts der Aufrüstung und Militarisierung, die wir gegenwärtig erleben, ist dieser Tag enorm wichtig.

Die Zeichen stehen auf Krieg. Weltweite Waffenexporte nehmen zu. Die Rüstungsproduktion wird angekurbelt. Unser neuer Außenminister Wadephul fordert massive Erhöhungen der Rüstungsausgaben. Forderungen werden erhoben zur Einführung einer neuen Wehrpflicht oder einer allgemeinen Dienstpflicht. Statt Kriege zu verhindern, wird darauf gesetzt, Kriege führen zu können – und sie auch zu führen.

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»Kriegsdienstverweigerung ist eine mutige Handlung«

Artem Klyga von Connection e.V.

Hallo, ich bin Artem Klyga und ich spreche heute für Connection e.V.

Zunächst möchte ich allen zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung gratulieren, den wir diese Woche begehen. Dieser Tag ist mehr als nur ein Datum im Kalender. Er ist eine Erinnerung an das Recht eines jeden Menschen, den Dienst an der Waffe zu verweigern, sich der Gewalt zu enthalten und nicht zum Werkzeug des Krieges zu werden.

Bereits 1993 betonte der UN-Menschenrechtsausschuss, dass die Pflicht, Waffen zu tragen, in ernsthaftem Konflikt mit dem Recht auf Gewissens- und Glaubensfreiheit stehen kann. Doch wie die Praxis zeigt, garantiert die Existenz dieses Rechts selbst in einer Verfassung nicht seinen Schutz.

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