VERANSTALTUNG • »CONNECTION e.V.« und WRI zum KRIEGSDIENSTVERWEIGERUNGSRECHT bei UN in GENF

vom 11. September 2025


WANN?
15. September, Montag
13:00 MESZ

WO?
Palais des Nations
Concordia 1
1211 Genf, Schweiz


»Connection e.V.« organisiert gemeinsam mit seinem Partner »Internationale der Kriegsgegner*innen« (ENGLISCH: War Resisters’ International, WRI) eine öffentliche Veranstaltung bei den Vereinten Nationen in Genf anlässlich der 60. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats, die am 8. September begonnen hat und am 8. Oktober endet.

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht, das untrennbar mit dem Recht auf Gedanken—, Gewissens— und Religionsfreiheit verbunden ist und daher universell und unveräußerlich sein sollte. Leider wird dieses Recht oft verletzt, und Kriegsdienstverweiger*innen werden verfolgt, sodass einige von ihnen gezwungen sind, im Ausland Schutz zu suchen. Wir werden bestimmte Aspekte dieses Rechts und seine Verletzungen in Kriegszeiten vorstellen.

Moderiert wird die Veranstaltung von Zaira Zafarana, Koordinatorin für internationale Advocacy beim »Connection e.V.« , die die Arbeit von dieser Organisation bei den Vereinten Nationen organisiert.

Zu den Diskussionsteilnehmern gehören Artem Klyga, Rechtsberater von »Connection e.V.« für Osteuropa, und Rachel Brett, internationale Menschenrechtsanwältin, die derzeit als Menschenrechtsberaterin beim »Quäker-Büro bei den Vereinten Nationen« tätig ist.

Außerdem werden wir Erfahrungsberichte junger Kriegsdienstverweiger*innen aus Israel, der Ukraine und Russland sowie einen Vortrag der Anwältin Noa Levy hören, die Kriegsdienstverweiger*innen in Israel durch die Organisation »Mesarvot« unterstützt.

Flyer als PDF—Datei unter dem Link. Sie können auch eine Veranstaltung in den sozialen Medien teilen.

»Connection e.V.« nimmt in vollem Umfang an der laufenden 60. Sitzung des Menschenrechtsrats in Genf teil. Anlässlich der Nebenveranstaltung werden wir auch Advocacy—Initiativen mit unseren besonderen Gästen aus Israel, der Ukraine und Russland organisieren. Wir laden Sie ein, unsere nächsten Veröffentlichungen über die Arbeit der nächsten Tage und Wochen in Genf unter diesem Link zu verfolgen.

VERANSTALTUNG • NEUES EUROPÄISCHES ASYLSYSTEM

FOLGEN FÜR GEFLÜCHTETE

WANN?
26. September, Freitag
19:00

WO?
Stadtbibliothek, Bücherturm
Herrnstr. 84
63065 Offenbach am Main

Im Mai 2024 beschloss das Europäische Parlament eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Befürchtet werden weitere dramatische Einschnitte der Grund— und Menschenrechte von Geflüchteten. Am Abend wird uns Hannah Sommer, Mitarbeiterin des »Münchner Flüchtlingsrates«, die geplanten Änderungen erläutern und darstellen, was dies konkret für Geflüchtete bedeutet.

VERANSTALTET VON
NaturFreunde Offenbach
pax christi — Offenbach am Main
Connection e.V.
Stadtbibliothek — Offenbach am Main
Deutsche Friedensgesellschaft — Vereinigte Kriegsdienstgegner*innen — Offenbach am Main

(eine Veranstaltung im Rahmen der Interkulturellen Woche)

DER SUBSIDIÄRER SCHUTZSTATUS WURDE ZUERKANNT

Connection e.V.
⸻ vom 28. August 2025

Mit Urteil vom 4. Juni 2025 hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden (2 K 202/24.WI.A) einem russischen Wehrpflichtigen, der sich der Einberufung entzogen hatte, den subsidiären Schutzstatus zuerkannt. Die Anerkennung als Flüchtling war nicht Gegenstand der Entscheidung.

Das Gericht hielt es für beachtlich wahrscheinlich, dass der Kläger gegen seinen Willen zum Grundwehrdienst in die russische Armee einberufen und in den Ukraine-Krieg entsandt wird, wo damit zu rechnen wäre, zwangsweise an einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg und an völkerrechts- und/oder menschensrechtswidrigen Handlungen teilnehmen zu müssen bzw. selbst schwersten Schaden an Leib und Leben zu erleiden.

Die russische Armee habe einen akuten und enorm hohen Personalbedarf und deswegen ein Interesse an der Einberufung einer möglichst hohen Zahl an Wehrpflichtigen. Russischen Grundwehrdienstleistenden drohe nach zwangsweiser Rekrutierung als Vertragssoldaten eine Teilnahme an Kampfhandlungen direkt im Ukraine-Krieg oder aber die Entsendung in die Grenzregionen, wo ihnen eine erniedrigende und unmenschliche Behandlung droht.

»[…] Das Gericht sieht es als beachtlich wahrscheinlich an, dass die russischen Militärbehörden unter Ausübung von Druck, Zwang, Täuschung und physischer sowie psychischer Gewalt vermehrt bis systematisch von der Möglichkeit Gebrauch machen […], Wehrpflichtige zum Abschluss eines Vertrages mit dem russischen Verteidigungsministerium zu nötigen, um sie dann zeitnah zu Teilnahme an Kampfhandlungen im Ukraine-Krieg einzusetzen […]«

Insoweit schließt es sich Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin und Magdeburg an.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.