Ostermarsch in Wiesbaden 2022

Hintergrund

Deserteure und Verweigerer aus Russland, Belarus und der Ukraine brauchen unsere Unterstützung

Russische Verweigerer werden in Asylverfahren abgelehnt, in der Ukraine werden Kriegsdienstverweigerer zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Über 100 Organisationen aus über 20 Ländern zeigen ihre Solidarität und setzen sich für diese Menschen ein. (…mehr) Sie fordern anlässlich des Krieges in der Ukraine: Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure aus Russland, Belarus und Ukraine. Das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung muss gerade auch in Kriegszeiten Gültigkeit haben (Appell an den BundestagAppell an das Europäische Parlament).

Was wir tun

Information und Beratung: Über einen Telegram-Kanal und eine Beratungshotline beantworten wir Fragen von betroffenen Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren: Connection e.V. на русском: t.me/connection_ev, +49 157 824 702 51, eMail-Adresse get.out.2022@gmx.de in Russisch, Englisch und Deutsch.

Europäisches Netzwerk: Mit Kontakten nach Finnland, Litauen, Georgien, Ukraine, Russland sowie vielen westeuropäischen Ländern konnten wir ein Netzwerk aufbauen. Ziel ist es, den Betroffenen Beratung und Unterstützung zu geben, damit sie Schutz und Asyl erhalten und eine neue Perspektive entwickeln können.
Aktionswoche #ObjectWarCampaign Dezember 2023: Zum Internationalen Tag der Menschenrechte rufen 30 Organisationen zu Aktionen und Veranstaltungen auf. Sie fordern offene Grenzen sowie Schutz und Asyl für Verweigerer und Deserteure. (…mehr auf Seite 4 der Zeitungsbeilage)

Arbeit der Gruppen finanziell unterstützen: Wir fördern die Gruppen des europäischen Netzwerkes insbesondere aus den am Krieg beteiligten Ländern, die Verweigerer und Deserteure unterstützen. So zum Beispiel das Projekt „NO means NO“ der belarussischen Organisation Nash Dom, die Ukrainische Pazifistische Bewegung, die Bewegung zur Kriegsdienstverweigerung in Russland und act4transformation, die in Georgien eine Beratungsstelle betreibt. (Jetzt spenden)

Wir sagen Danke an alle, die sich bereits an der Spendenaktion beteiligt haben. Es sind so bislang 200.000 € für diese Arbeit eingegangen. Mit den Geldern können wir die Arbeit des europäischen Netzwerkes nachhaltig absichern. (Jetzt spenden)

Kriegsdienstverweigerung in Russland, Belarus und Ukraine

In den drei Ländern existieren unterschiedliche Regelungen zu Wehrpflicht, Recht auf Kriegsdienstverweigerung, Militärdienstentziehung und Desertion. Russland und Belarus halten sich nicht an internationale Vorgaben. Die Ukraine hat das Recht auf Kriegsdienstverweigerung mit Kriegsbeginn ausgesetzt.

In Russland und Belarus ist ein Antrag nur bis zur Einberufung möglich. Es gibt kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung für Reservisten und Soldaten, also auch nicht für die, die von einer Mobilmachung betroffen sind.

In den Separatistengebieten wird zwangsrekrutiert. Es gibt kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Verweigerer werden an die Front geschickt oder inhaftiert.

Die Ukraine hat bereits einige Kriegsdienstverweigerer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Gerade im Falle eines Krieges ist das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung ein hohes Gut und muss gewährleistet werden. Niemand darf dazu gezwungen werden, gegen seine Überzeugung Kriegsdienst zu leisten.

Im ersten Jahr des Krieges haben sich Hunderttausende Männer und Frauen auf allen Seiten dem Kriegsdienst entzogen. Russische und belarussische Verweigerer fliehen vor allem nach Kasachstan, Georgien oder Armenien. Ukrainische Verweigerer sind häufig nach Westeuropa gegangen.

Schutz und Asyl bei Kriegsdienstverweigerung und Desertion

Immer mehr Menschen in Russland und Belarus wollen sich am völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine nicht beteiligen. Auch in der Ukraine gibt es Kriegsdienstverweigerer. Was passiert, wenn sie in Deutschland Asyl beantragen? Der Grundsatz der Rechtsprechung ist: Verfolgung und Bestrafung für eine Verweigerung wird als legitimes staatliches Handeln eingestuft. Wer nur deswegen Strafverfolgung zu befürchten hat, erhält kein Asyl. (…mehr)

Die deutsche Bundesregierung hatte zugesagt, dass russische Deserteure Flüchtlingsschutz erhalten sollen. Anfang 2023 erhielten wir allerdings die ersten ablehnenden Bescheide des Bundesamtes für Migration. Es betraf Verweigerer, die sich frühzeitig den Rekrutierungen entzogen hatten und daher als Militärdienstentzieher gelten. Es zeigt sich, dass die bisherige Zusage der Bundesregierung völlig unzureichend ist. (…mehr)

Auch in der Ukraine gibt es Kriegsdienstverweigerer, die sich nicht an den Kämpfen beteiligen wollen. (…mehr auf Seite 3 der Zeitungsbeilage) Für alle gilt, dass das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung, wie es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2011 festgestellt hat, Gültigkeit haben muss. Wenn dieses Recht verletzt wird, müssen sie als Flüchtling geschützt werden. Der derzeitig befristet gewährte humanitäre Aufenthalt ist kein dauerhafter Schutz.