Musik statt Krieg: Konzert für die unbekannten Deserteur*innen

Aktion im Rahmen des „Internationalen Tags der Kriegsdienstverweigerung“

Wann: 17. Mai 2025 (Samstag), 10 Uhr (Aufbau – Beginn des Konzerts um 11 Uhr) bis ca. 13 Uhr

Wo: Auf der Mittelinsel vor dem Brandenburger Tor/auf dem Pariser Platz (10117 Berlin)

Warum: Angesichts der todbringenden Kriege und Konflikte in der Ukraine, in Israel/Palästina, in der Demokratischen Republik Kongo und vielen weiteren Teilen der Erde entziehen sich viele Menschen dem Dienst an der Waffe. Ihnen droht Verfolgung, Haft – bis hin zum Tod. Wir fordern für alle, die sich dem Militär entziehen Schutz und Asyl!
Auch in Deutschland verweigern angesichts der Reaktivierung des Militärdiensts immer mehr junge Menschen (vorsorglich) den Kriegsdienst. Mehr als 20 Organisationen rufen angesichts all dessen rund um den „Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung“ am 15. Mai zu Aktionen auf: Kriegsdienstverweigerung ist Menschenrecht!

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Mehr als 20 Organisationen rufen auf: Aktionswoche zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung (15. Mai)

Kriege verhindern statt „Kriegstüchtigkeit“

(20.03.2025) Aktuell werden in den verschiedensten Ländern Kriege geführt – sei es in der Ukraine, in Israel/Palästina, Türkei, Syrien, Myanmar oder in der Demokratischen Republik Kongo.

Kriege und Kriegsgefahren: Die Antwort der Regierungen heißt Militarisierung

Weltweite Waffenexporte, auch in bewaffnete Konflikte, nehmen zu. Die Rüstungsproduktion wird angekurbelt. Der Etat für Militär und Rüstung soll deutlich erhöht werden und mit zusätzlichen Krediten finanziert werden. Statt Kriege zu verhindern, wird darauf gesetzt, Kriege führen zu können – und sie auch zu führen. Forderungen werden erhoben zur Einführung einer „neuen Wehrpflicht“ oder einer „allgemeinen Dienstpflicht“.

Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht – Offene Grenzen für Kriegsflüchtlinge – Aufnahme und Bleiberecht für verfolgte Kriegsgegner*innen!

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Connection e.V. legt Analyse vor: Bundesgerichtshof greift Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung an

(12.03.2025) Die Entscheidung liegt nun schon einige Wochen zurück. Am 16. Januar 2025 fasste der Bundesgerichtshof (BGH) einen Beschluss (Beschluss 4 ARs 11/24) zur Frage ob ein ukrainischer Staatsbürger ausgeliefert werden dürfe, obwohl er erklärt habe, Kriegsdienstverweigerer zu sein und die Ukraine für den Kriegsfall das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt hat. Dem Verweigerer droht in der Ukraine also die Einberufung in den Krieg und bei einer Verweigerung eine jahrelange Haftstrafe.

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