20. August 2026 — Artjom Klyga
Das Bezirksgericht Oslo hat die Entscheidung der norwegischen Immigrations-Widerspruchsbehörde (Utlendingsnemnda, UNE) aufgehoben, mit der einem russischen Wehrpflichtigen internationaler Schutz verweigert worden war. Das Gericht erklärte die Entscheidung der Migrationsbehörden für rechtswidrig und ordnete eine erneute Prüfung des Schutzgesuchs unter Berücksichtigung der vom Gericht festgestellten Umstände an.
Die Entscheidung ist von besonderer Bedeutung für die Prüfung von Schutzgesuchen russischer Staatsangehöriger, die den Militärdienst und eine mögliche Beteiligung am Krieg gegen die Ukraine ablehnen oder sich davor fürchten.
Am 23. Juni 2026 trat Artjom Klyga, Programmkoordinator der Abteilung Osteuropa bei »Connection e.V.«, im Verfahren vor dem Bezirksgericht Oslo als sachverständiger Zeuge auf. Er informierte das Gericht über die Situation russischer Wehrpflichtiger und Soldat*innen sowie über die Risiken, denen russische Militärangehörige ausgesetzt sein können, wenn sie zum Abschluss eines Militärvertrags und zur Teilnahme am Krieg gegen die Ukraine gedrängt werden.
Das Gericht berücksichtigte diese Aussagen in seiner Entscheidung. Es stellte insbesondere fest, dass russische Wehrpflichtige aktiv unter Druck gesetzt werden können, Militärverträge zu unterzeichnen. Dieser Druck kann Drohungen sowie psychischen und körperlichen Zwang umfassen.
Damit hat das Gericht ausdrücklich anerkannt, dass das Risiko für einen russischen Wehrpflichtige*n nicht auf den regulären Wehrdienst beschränkt ist. Im Falle einer Rückkehr nach Russland kann auch die Gefahr bestehen, zum Abschluss eines Militärvertrags und anschließend zur Teilnahme am Krieg gezwungen zu werden.
Nach den vorliegenden Informationen handelt es sich um den ersten Fall in der norwegischen Rechtsprechung, in dem ein Gericht diese Umstände ausdrücklich im Zusammenhang mit dem Schutzgesuch eines russischen Wehrpflichtigen berücksichtigt hat.
Darüber hinaus sprach das Gericht dem Antragsteller rund 29.000 Euro zur Erstattung der Verfahrenskosten zu.
Für »Connection e.V.« ist diese Entscheidung von besonderer Bedeutung. Sie bestätigt die Notwendigkeit einer individuellen Bewertung der Risiken, denen russische Staatsangehörige ausgesetzt sind, die sich der Beteiligung am Krieg verweigern oder eine Zwangsrekrutierung bzw. den Abschluss eines Militärvertrags befürchten.
Der Experte von »Connection e.V.«, Artjom Klyga, hat bereits zuvor auf internationalen Plattformen, unter anderem bei der »Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa« (OSZE), Informationen über die Situation russischer Wehrpflichtiger und Militärangehöriger vorgestellt und an Expertenmaterialien für die Asylagentur der Europäischen Union (European Union Agency for Asylum, EUAA) mitgewirkt.
Wir danken Inna Sangadzhieva vom »Norwegischen Helsinki-Komitee« (Den norske Helsingforskomité), die ebenfalls vor Gericht aussagte und die Beteiligung des Experten an dem Verfahren unterstützte, sowie den Anwält*innen von »Bårdlund«, die in den vergangenen zwei Monaten an dem Fall gearbeitet haben.
Die Entscheidung kann noch durch den Staat angefochten werden. Sollte sie rechtskräftig werden, muss das Schutzgesuch des russischen Staatsangehörigen von den Migrationsbehörden unter Berücksichtigung der Feststellungen des Gerichts erneut geprüft werden. Das Original der Gerichtsentscheidung kann interessierten Journalist*innen sowie Forschenden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.