Zwei weitere Kriegsdienstverweigerer aus Russland haben mit unserer Unterstützung in Frankreich Schutz erhalten

1. Juli 2026

»Connection e.V.« freut sich über zwei aktuelle positive Asylentscheidungen der französischen Behörden zugunsten russischer Kriegsdienstverweigerer. Die Fälle zeigen, dass Menschen, die in Russland wegen ihrer militärischen Verpflichtungen verfolgt werden, Anspruch auf internationalen Schutz haben können.

Der erste Fall betraf einen Wehrpflichtigen. Er hatte die Entscheidung der kommunalen Einberufungskommission zunächst in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren angefochten, bevor er Russland verließ und in Frankreich Asyl beantragte. »Connection e.V.« erstellte ein Rechtsgutachten zu den Risiken, die ihm bei einer Rückkehr drohen würden. Dazu gehören die weit verbreiteten Militärrazzien in Moskau, der Druck auf Wehrpflichtige, Militärverträge zu unterschreiben, sowie die zunehmend eingeschränkten Möglichkeiten eines zivilen Ersatzdienstes für Kriegsdienstverweiger*innen. Der Antragsteller teilte uns im Februar 2026 mit, dass die französischen Behörden unsere Einschätzung bei der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus berücksichtigt hätten.

Der zweite Fall betraf einen Reservisten. Für ihn bestand zwar keine unmittelbare Gefahr, zum Wehrdienst eingezogen zu werden, aufgrund seiner seltenen militärischen Fachausbildung und seiner medizinischen Einstufung galt er jedoch als wahrscheinlicher Kandidat für eine Mobilmachung oder Einberufung. Auch ihm gewährten die französischen Behörden in der vergangenen Woche internationalen Schutz.

Die beiden Entscheidungen zeigen, dass das Risiko einer Verfolgung in unterschiedlichen militärbezogenen Situationen entstehen kann. Deshalb müssen die Umstände jedes einzelnen Falls sorgfältig geprüft werden. Zugleich unterstreichen die Entscheidungen, wie wichtig fundierte Herkunftslandinformationen und rechtliche Analysen in Asylverfahren von russischen Staatsangehörigen sind, die den Militärdienst verweigern.

Beide Antragsteller waren bereits vor dem Inkrafttreten der neuen EU-Migrationsvorschriften im Jahr 2026 nach Frankreich eingereist. Deshalb wurden ihre Verfahren noch nach dem bisherigen Rechtsrahmen entschieden. Es ist derzeit noch nicht absehbar, wie sich die Reformen der EU-Asylvorschriften auf vergleichbare Verfahren auswirken werden.

»Connection e.V.« unterstützt weiterhin Kriegsdienstverweigerinnen, Deserteurinnen und andere Menschen, die vor militärischer Verfolgung fliehen. Dazu gehören Rechtsbeistand, Herkunftslandrecherchen und Gutachten für Asylverfahren in ganz Europa.

Diese Arbeit ist nur dank der Unterstützung von Menschen möglich, die sich für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung und die Gewissensfreiheit einsetzen. Jedes Rechtsgutachten, jedes Asylverfahren und jede Person, die wir unterstützen können, wird durch diejenigen ermöglicht, die sich dafür entscheiden, unsere Arbeit zu fördern.

Wenn Sie dazu beitragen möchten, dass wir diese Arbeit fortsetzen können, freuen wir uns über eine Spende an »Connection e.V.«.