Lettisches Gericht gewährt erstmals Schutz für russischen Wehrpflichtigen wegen des Risikos des Militärdienstes und einer Beteiligung am Krieg

28. Mai 2026

Das Regionale Verwaltungsgericht Riga hat die lettischen Behörden verpflichtet, einem russischen Staatsbürger Flüchtlingsschutz zu gewähren, der eine Einberufung zum Wehrdienst und eine mögliche Beteiligung am Krieg gegen die Ukraine befürchtete.

Das Gericht hob die frühere Entscheidung der Migrationsbehörden auf und verwies dabei auf den neuen Bericht der Europäischen Asylagentur (European Union Agency for Asylum, EUAA) zur Situation vulnerabler Gruppen in Russland, der im Dezember 2025 veröffentlicht wurde. An der Vorbereitung des Abschnitts zum Militärdienst wirkte der Osteuropa-Programmkoordinator von »Connection e.V.«, Artem Klyga, als Experte mit.

Das Gericht stellte fest, dass selbst der reguläre Wehrdienst in Russland mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Beteiligung an Kampfhandlungen führen könne und dass eine Verweigerung strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könne. Der Antragsteller hatte zuvor weder einen Einberufungsbescheid erhalten noch war er in Russland militärisch registriert.

Die Entscheidung könnte zu einem wichtigen Präzedenzfall für Asylverfahren russischer Kriegsdienstverweiger*innen und von Mobilisierung bedrohten Personen werden.