8. Dezember 2025
Zuerst zur Lage in der Ukraine:
Das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist dort in der Verfassung verankert. Aber in den Ausführungsbestimmungen steht, dass es nur Angehörige von 10 Sekten in Anspruch nehmen können. Für die breite Mehrheit und auch für Soldat*innen. Derzeit gibt es bislang an die 500 Kriegsdienstverweiger*innen, die versuchen zu ihrem Recht zu kommen. Sie sind bislang damit alle gescheitert. Selbst wenn ihnen mal ein Gericht Recht gibt, was auch vorkommt, wird von der Staatsanwaltschaft auf Druck des Militärs Widerspruch eingelegt. Während zu Beginn des Krieges die Urteile gegen sie noch auf 3 bis 4 Jahre Gefängnis lauteten, sind jetzt 5 Jahre die Regel. Es gibt Berichte, dass zwangsrekrutierte Kriegsdienstverweiger*innen in den Rekrutierungszentren geschlagen werden, dass sie dort an Betten gefesselt werden, dass sie kein Essen bekommen und dann zum Dienst in der Armee gezwungen werden. Es sind nicht gerade wenige Fälle, die uns bekannt sind.
Aufgrund der vielen Freiwillige zu Beginn des Krieges, hat man in der Ukraine beschlossen, die Militärdienstpflicht einzustellen. Inzwischen finden sich nicht mehr genügend Freiwillige ⸻ und die Hauptrekrutierungsmethode ist die Zwangsrekrutierung über mehr oder minder zufällige Festnahmen an Arbeitsplätzen, Bushaltestellen, Discos usw. Der Widerstand gegen diese wilden Rekrutierungen ist enorm.
Mit Beginn des Krieges hat man eine Ausreisesperre (Verstoß gegen das Menschenrecht auf Freizügigkeit) für alle potentiell Rekrutierbaren im Alter von 18 bis 60 Jahren verhängt und hat festgelegt, dass Männer von 27 bis 60 Jahren in den Krieg einberufen werden können ⸻ und Frauen sich freiwillig melden können. Man wollte offensichtlich erstmals die schon im Militär ausgebildeten Reservisten einberufen. Nachdem es immer mehr Tote an der Front gab, und die Reservisten zur Neige gingen, beschloss man das Einberufungsalter auf 25 Jahre herabzusetzen. Dann begann man gezielt auch ab 18—jährige anzuwerben.
All dies führte dazu, dass die Korruption allerorten blühte. Wer Geld hatte, viel Geld, bzw. Beziehungen, die Rede ist von bis zu 15.000€, der konnte sich freikaufen, sich unabkömmlich stellen lassen, konnte das Land verlassen.
Inzwischen haben mindestens 8 Millionen Leute die Ukraine verlassen (oder sind nicht zurückgekehrt), vor allem Frauen mit Kindern ⸻ und über 600.000 Männer, vorwiegend mittels Geldzahlungen.
Zur Lage in Deutschland:
Wie schon geschildert, sind in der Ukraine gegenwärtig 18 bis 25—jährige nicht militär— oder kriegsdienstpflichtig. Der Grund liegt vermutlich darin, dass man, neben den schon erwähnten Gründen, sich um den Bestand des Staates sorgt. Wenn man die Jugend an der Front verheizt, hat man niemand mehr der das Land nach dem Krieg wieder aufbaut. Die schon angeführte Ausreisesperre, die nur mit Geld überwunden werden kann, führte bei vielen Jugendlichen zu großem Unmut, der sich z.B. in Demonstrationen ausdrückte. Sie fühlen sich wie in einem Gefängnis. Zudem sind in vielen Fällen Mütter, Schwestern, jüngere Brüder im Ausland (der Vater getrennt, im Militär). All diese Gründe führten bei der Regierung wohl dazu, dass man Dampf aus dem Kessel lassen wollte und hat deswegen beschlossen, dass zumindest 18 bis 22—jährige ausreisen dürfen. Das haben inzwischen wohl auch Tausende gemacht.
Noch bekommen Männer aus der Ukraine, egal welchen Alters, die in die Bundesrepublik einreisen, eine Fiktionsbescheinigung ⸻ das ist eine Bestätigung ihres rechtmäßigen Aufenthalts ⸻ oder eine Aufenthaltserlaubnis. Das soll jetzt nach dem Willen der Bundesregierung geändert werden. Durch das sog. Leistungsanpassungsgesetz, das im Frühjahr 2026 in Kraft treten soll, werden ukrainische Geflüchtete, die ab dem 1. April 2025 erstmals die Fiktionsbescheinigung erhalten haben, schrittweise zurückgestuft.
Das heißt, dass sie keine Leistungen mehr vom Arbeitsamt erhalten, sondern nur noch die verminderten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die medizinische Versorgung wird eingeschränkt, der Vermögensfreibetrag auf 200€ begrenzt, es erfolgt keine oder nur noch eine eingeschränkte Arbeitsmarktintegration.
Leben diese jungen Männer bei ihren Familien, müssen diese die Einschränkungen mittragen und z.B. für Krankenbehandlungen, die über das Nötigste hinausgehen, aufkommen. Somit trifft diese neue Regelung vor allem die Gruppe der jetzt neu Ankommenden. Da sich darunter vermutlich auch viele Kriegsdienstverweiger*innen befinden, ist das als eine gezielte Diskriminierung zu verstehen.
Es gibt das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen, das in der Ukraine praktisch nicht in Anspruch genommen werden kann. Wer nicht bei der Armee oder im Gefängnis landen, wer sein Leben retten will, dem bleibt keine andere Wahl als das Land zu verlassen.
Deutsche Politiker (Linnemann, Söder, und dann auch Merz) wissen, dass die jetzt neu einreisenden jungen Ukrainer sowohl legal ausgereist sind und auch um ihre legale Einreise gemäß der EU—Massenzustrom—Richtlinie. In der Hoffnung, das Kriegsgeschehen doch noch zu wenden, fordern sie die Ukraine auf, doch auch die letzten Reserven noch an die Front zu bringen. Aufgrund der geltenden EU—Massenzustrom—Richtlinie haben sie derzeit noch keine Handhabe, die Einreise zu verhindern. Insofern ist es logisch, dass sie auch diese Rechtsgrundlage abändern wollen.
Gerade im Krieg werden die Menschenrechte missachtet. Deshalb ist unsere Forderung nach Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweiger*innen, Militärdienstentzieher*innen und Deserteur*innen umso dringender.